
In der kriminologischen und kriminalpolitischen Diskussion der Bundesrepublik wird der Begriff der Korruption i. d. R. auf den Straftatbestand der Bestechlichkeit (§ 331 StGB) beschränkt. Für eine kriminologische Betrachtung von Korruption ist diese Eingrenzung wenig sinnvoll, teils s...
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